Als freie Maklerin für Versicherungen und Finanzprodukte erhalte ich für die Vermittlungstätigkeit eine Courtage von den Gesellschaften. Diese ist ein Bestandteil der Prämien und muss von Ihnen als Kundin/Kunde nicht zusätzlich entrichtet werden. Sie erhalten keine zusätzliche Rechnung.
Sowohl der Kauf von Kapitalanlagen als auch der Abschluss von Versicherungen ist immer mit Kosten verbunden. Hierüber informiere ich transparent und fair. Bei meinen Empfehlungen richte ich mich nach den Kundenwünschen und suche die passenden Produkte für Sie heraus. Auch wenn Sie viele Fragen und viel Beratungsbedarf haben, kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.
In der Finanzberatung gibt es unterschiedliche Vergütungsformen.
Honorarberatung: Hier erhalten Sie eine Rechnung nach Zeitaufwand. Dieser Betrag ist zu zahlen, unabhängig davon, ob Sie der Empfehlung folgen oder nicht. Eine hochwertige und professionelle Beratung mit einem individuellen Versorgungskonzept ist i.d.R. recht hochpreisig und liegt schnell bei über tausend Euro. Ich persönlich empfinde dies als unangemessen, da es für viele Kunden eine Hemmschwelle darstellt, sich überhaupt beraten zu lassen.
Provisionsvergütung: In diesem Modell wird die Dienstleistung des Beraters nur vergütet, wenn Sie als Kundin/Kunde der Empfehlung folgen. Auch hier zahlen Sie zwar indirekt für die Beratung, aber die Versicherungen und Kapitalgesellschaften gehen in Vorleistung. Sie müssen nicht direkt die Rechnung für die Beratung begleichen. DIe Provsion ist in den Produkten enthalten und fällt ohnehin immer an. So können sich Kunden aller Einkommensklassen eine hochwertige Beratung leisten. Der Vergleich mit Ländern, in denen ein Provisionsverbot besteht, zeigt, dass hier große Teile der Bevölkerung nicht ausreichend abgesichert sind.
Servicegebühr: Diese Gebühr kann für die Erbringung von Beratungsleistungen erhoben werden, wie z.B. für die Analyse der finanziellen Situation des Kunden, die Entwicklung einer Anlagestrategie , die Beratung zu Vorsorge- und Versicherungsprodukten oder die Verwaltung von Vermögenswerten. Die Servicegebühr kann in Form einer festen Gebühr, einer prozentualen Beteiligung an den verwalteten Vermögenswerten oder als stundenbasierte Abrechnung erhoben werden.
Die vorangehenden Erläuterungen dienen für Sie lediglich zur ersten Orientierung. Sprechen sie mich gerne persönlich an, um eine umfassende Aufklärung und Transparenz in Bezug auf die Beratungsleistungen und die damit verbundene Vergütung zu erreichen.